Rechtliche Grundlage

Mitnahme von Rehkitzen aus der freien Natur:

Ein Rehkitz ist im Sinne des Gesetzgebers ein herrenloses Tier. Diese herrenlos, wildlebenden Rehe unterliegen dem Jagdrecht. Das Rehkitz ist damit Eigentum des Jägers. Nur der Jagdausübungsberechtigte aus dem Jagdbezirk, wo das Rehkitz gefunden wurde, hat das Recht sich dieses Rehkitz anzueignen. 

Dieses Aneignungsrecht ist im Bundesjagdgesetz als Rahmengesetz und auf Landesebene in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt.

Wird ein Rehkitz aus der Natur mit nach Hause genommen, so liegt nach dem Gesetz der Tatbestand der  Jagdwilderei vor. Auch gewildertes Wild gehört dem Jagdausübungsberechtigten.
Also sollte die Mitnahme von Rehkitzen (gesund, verletzt, anscheinend Mutterlos, tot) am besten vorher mit dem Jagdausübungsberechtigten geklärt werden. Sie sollten den Jäger wohl von vorneherein sagen das Sie sich um das Rehkitz kümmern, und es hat sich in den vergangenen Jahren oftmals gezeigt das man den Jäger und das Rehkitz nicht alleine lassen sollte. Siehe unter "Pflegekitze 2005", Fallbeispiel: Hessen, Bad Schwalbach,  in der Nähe von Wiesbaden, den 05. August ca. 11 Uhr

Ist ein Rehkitz in großer Not greifen nicht die Jagdgesetze sondern das Tierschutzgesetz und Sie dürfen oder müssen sogar sofort helfen. Nach der ersten Hilfe für das Reh oder Rehkitz wird der zuständige Jäger informiert.

§ 1 Tierschutzgesetz: Aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. 

Sie können sich auch vertrauensvoll an mich wenden, ich werde Sie beraten und Ihnen unbürokratisch weiterhelfen ohne Rechtsbelehrung oder Anzeige. Auf Wunsch kann ich auch mit dem zuständigen Jäger Kontakt aufnehmen.
Keinen  Ratsuchenden werde ich nach dem woher haben sie ein Rehkitz oder nach dem warum haben sie ein Rehkitz fragen. Darin sehe ich nicht meine Aufgabe. Für mich steht ganz und gar das Tier im Vordergrund.  Ich möchte helfen, beraten oder, wenn gewünscht, die Aufzucht übernehmen. Die rechtlichen Fragen sind mit dem zuständigen Jäger des Reviers zu klären, wo das Rehkitz gefunden wurde. Dabei kann ich natürlich Hilfestellung leisten.

Am optimalsten wäre eine schriftliche Eigentumsüberschreibung. Der Jäger aus dem zuständigen Revier überlässt damit sein Eigentum ( das Rehkitz ) dem Finder /oder Betreuer zur Aufzucht.

Grundsätzlich sind auch alle wild lebenden Tiere durch das Bundesnaturschutzgesetz  ( BNatSchG ) geschützt.

Für die Aufzucht von Rehkitze und das Halten von Rehe muss ein Sachkundenachweis und eine Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde / Jagdbehörde / Naturschutzbehörde vorliegen. Das Kreisveterinäramt gibt dazu eine Stellungsnahme ab nachdem der Lebensbereich von den Rehkitzen begutachtet wurde. Das Bauordnungsamt ist an die Gehegegenehmigung beteiligt. Ein Wildgehege von 10.000 m² ist in den meisten Fällen Grundvoraussetzung. Sondergenehmigungen für kleinere Gehege sind möglich.

Für jeden Rehkitz - Betreuer zählt nach Tierschutz §2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

-muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

-darf den Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

-muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Haftungsausschluss:
Ein Rehkitz in Not das auf Menschenhand angewiesen ist kann ich Ihnen auf Wunsch vermitteln. Nehmen Sie die Rehkitze nur auf wenn der zuständige Jäger die Aufzucht frei gegeben hat und die sonstigen nötigen Genehmigungen vorliegen. Wenn Sie sich als Pflegestelle hier bei der Rehkitzhilfe melden darf ich davon ausgehen das die behördlichen Genehmigungen vorliegen. Sie übernehmen mit Aufnahme der Kitze die alleinige rechtliche Verantwortung. Für die vorhandenen Genehmigungen ja oder nein übernimmt die Rehkitzhilfe keine Verantwortung. Die Rehkitzhilfe bietet Hilfestellung für das Einholen der Genehmigungen zur Rehkitzaufzucht und zur Genehmigungen zum Halten von Rehwild.